Geschichte der Genossenschaft

Der Werdegang der Arbeiterwohnungsbaugenossenschaft „Einigkeit“ bis 1990

Der Werdegang der Arbeiterwohnungsbaugenossenschaft „Einigkeit“ bis 1990:

Die Auswirkungen des 2. Weltkrieges sind auch an Aschersleben nicht spurlos vorübergegangen. Luftangriffe forderten Opfer an Personen und Gebäuden. Das Industriegebiet, Junkers Flugzeug- und Motorenwerke mit 8000 Personen Belegschaft, wurde zerbombt, der Rest demontiert und abtransportiert. Die Einwohnerzahl von Aschersleben war durch Flüchtlinge und Aussiedler fast auf das Doppelte gestiegen. Dementsprechend war auch die Wohnungsnot. Um dem entgegenzuwirken, wurde den Wünschen und Bedürfnissen der Bevölkerung Rechnung getragen, erschwinglichen Wohnraum zu schaffen.

Am 10.Dezember 1953 wurde die Verordnung „Über die weitere Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Arbeiter und Rechte der Gewerkschaften“ erlassen.

Schwerpunkte dieser Verordnung waren:

  • Erweiterung des Wohnungsbauprogramms
  • finanzielle Sicherstellung der zu errichtenden Wohnungen
  • langfristige Kreditgewährung
  • Festlegung der Unterstützung durch die Räte der Kreise sowie Leiter der Betriebe
  • Ausarbeitung von Typenprojekten durch die Bauakademie
  • Bildung von Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften

Die Finanzierungsbedingungen zum Bau von Wohnungen waren zu dieser Zeit so ausgelegt, dass so schnell keine Gründungsstimmung unter der Bevölkerung zur Bildung einer AWG aufkam. So waren 25 % der Baukosten als Eigenleistung zu erbringen und Kredite je nach Höhe der Bausumme mit 2 bis 3,5 % zu tilgen, und dies bei einem durchschnittlichen Verdienst von 500 bis 600 DM im Monat.

Weiterhin galt die Forderung: „Jedem Betrieb seine AWG!“

Nach mehreren Anläufen kam es im Kreis Aschersleben aber erst dann zur Bildung einer Genossenschaft, als die Zustimmung gegeben wurde, durch mehrere Betriebe eine AWG zu gründen. Damit schlug die Geburtsstunde der AWG mit den Trägerbetrieben in Aschersleben (WEMA, ABUS, Optima, EKM)

Die ersten 36 Mitglieder gaben sich den verpflichtenden Namen AWG „Einigkeit“ Aschersleben.

Aus der Reihe dieser 36 Mitglieder wurde auf der Gründungsversammlung am 15. Dezember 1955 im großen Sitzungssaal beim Rat des Kreises der Vorstand gewählt.

Wohnungsbestand und Bautätigkeit

Jahr Wohnungsbau/-bestand
1957/58 46 WE Prof.-Dr.-W.-Friedrich-Straße, Leopoldstraße, Heinrichstraße
1958 12 WE Nachterstedt
1958/63 66 WE Ramdohrstraße/Geschwister-Scholl-Straße
1959/60 72 WE Mehringer Str./Pfeilergraben
1960 56 WE Hellgraben
1961/64 1028 WE Kosmonautenviertel
1971 115 WE Hecklinger Str./Friedensstraße
1975 150 WE K.-Ziolkowski-Straße
1979 210 WE Pfeilergraben
1980 160 WE Walkmühlenweg
1984/85 400 WE Magdeburger Str.
1988/89 318 WE Helmut-Welz-Straße
hinzu kamen:
1984 27 WE GWG Freiligrathstr. 8
1984 90 WE GWG E.-Mühsam-Str.

Entwicklung der Wohnungsgenossenschaft

„Einigkeit“ eG seit 1990

Mit dem Inkrafttreten des Einigungsvertrages vom 31.08.1990 wurde ab dem Zeitpunkt des Beitritts der DDR zur BRD am 03.10.1990 auch für uns das Genossenschaftsgesetz vom 01.05.1889 (Reichgesetzblatt, S. 55) mit den entsprechenden Änderungen von 1985 und 1990 wirksam.

Die bis dahin geltenden genossenschaftlichen Regelungen des DDR-Rechts wurden – bis auf getroffene Überleitungsregelungen – unwirksam.

So wurde z.B. die Doppelmitgliedschaft der Eheleute aufgehoben, da für die eingebrachten Anteile nunmehr nur eine Person eine Stimme haben kann. Ein Mitglied = eine Stimme, unabhängig von der Anzahl der gezeichneten Anteile, wurde zum geltenden Prinzip der demokratischen Selbstbestimmung auch in unserem genossenschaftlichen Wohnungsunternehmen.

Mit der Mitgliedschaft ist daher auch die ausdrückliche Verpflichtung verbunden, einen finanziellen Beitrag im Sinne genossenschaftlicher Selbsthilfe zu leisten, welcher mit der Übernahme der Geschäftsanteile dokumentiert wird.

Die letztmalig am 16.11.1990 durchgeführte Delegiertenversammlung der AWG „Einigkeit“ nahm die neue Satzung der jetzigen Wohnungsgenossenschaft Einigkeit eG an, wählte einen Aufsichtsrat und legte den Zeitpunkt für die erste Vertreterwahl (1. Halbjahr 1991) fest. Der Aufsichtsrat wurde in einer Stärke von neun Mitgliedern gewählt.

Die Wahl der Vertreter und Ersatzvertreter unserer Genossenschaft erfolgte im April 1991 als Briefwahl. Entsprechend unserer damaligen Mitgliederstärke (3053) waren 61 Vertreter und ebenso viel Ersatzvertreter zu wählen. Die erste Vertreterversammlung fand am 04.07.1991 statt.

Quelle: Festschrift der WG „Einigkeit“ eG 1995

„Einigkeit“ eG ab 2005

Am 24.12.2015 jährt sich zum 60. Mal die Gründung unserer Wohnungsgenossenschaft „Einigkeit“ eG. Viel ist in diesen sechs Jahrzehnten passiert, sowohl zeitgeschichtlich als auch in unserem Unternehmen. Jede Dekade hatte ihre ganz eigenen Herausforderungen an den Wohnungsbestand in Aschersleben. Seit 60 Jahren sind wir nunmehr ein fester Bestandteil unserer Stadt und untrennbar mit deren Entwicklung verbunden.

Wir blicken heute stolz auf das Erreichte zurück. Die „Einigkeit“ eG hatte bei ihrer Gründung etwa 40 Mitglieder und ebenso viele Wohnungen, heute sind 2234 Mitglieder Teil des genossenschaftlichen Gedankens. Beschränkte sich der Bestand bei der Gründung damals auf das Wohnquartier Prof.-Dr.-W.-Friedrich-Str./Leopoldstraße sind wir heute mit 2266 Wohnungen im gesamten Stadtgebiet vertreten und bieten unseren Kunden modernen Wohnraum mit zeitgemäßen Ausstattungen und in bedarfsgerechten Größen. Die Zeit von uniformen 3-Raum- Wohnungen ist vorbei, heute können wir viele individuelle Grundrisse anbieten. Der Bestand reicht von saniertem Geschosswohnungsbau aus DDR-Zeiten, über individuelle Altbausubstanz um 1900, bis hin zu Neubauobjekten in attraktiver Citylage. Je nach dem, in welcher Lebenssituation unsere Kunden gerade stecken, wir haben die passenden vier Wände. Dem genossenschaftlichen Gedanken und Grundsätzen verpflichtet, werden wir auch weiterhin aktiv an der Stadtgeschichte mitwirken und unseren Mitgliedern und Kunden ein verlässlicher Partner sein.