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Achtung: Mieter, die den Nutzungsvertrag nach dem
01.04.1998 mit uns abgeschlossen haben, tragen die Kleinreparaturen bis zu max. 75 Euro pro Schadensfall und max. 8% der Jahresgrundmiete selbst.
Diese sind von entsprechenden zugelassenen Fachfirmen durchzuführen
und zu prüfen.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass alle Anträge vor Ausführung geprüft werden. Ein Anspruch auf
Erfüllung besteht nicht.
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