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| Mitgliederzeitschrift der Wohnungsgenossenschaft "Einigkeit" Aschersleben |
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| "50 und keine Falte" |
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Unsere Genossenschaft begeht in diesem Jahr den 50. Jahrestag ihres
Bestehens. Ein halbes Jahrhundert genossenschaftliches Wirken in
Aschersleben, 50 Jahre Vermietung und Betreuung von Wohnraum. 5
Jahrzehnte Kooperation mit unseren Mitgliedern und Geschäftspartnern.
Ein guter Zeitpunkt inne zu halten, sich zu erinnern und zukünftiges
Handeln zu begründen. Mit dem Jubiläum im Dezember, Gründungstag war der
24.12.1955, wird eine Festschrift erscheinen. 50 Jahre WGE werden hier
dokumentiert und der bisher beschrittene Weg mit Bildern und
interessanten Berichten untermalt. Eine unterhaltsame Lektüre, die allen
Mitgliedern und interessierten Bürgern zugesandt wird. Dieses Jubiläum
werden wir gebührend begehen. Am 9. Dezember 2005 findet eine
Festveranstaltung in der WEMA- Halle in Aschersleben statt. Gemeinsam
mit unseren Mitgliedern und Geschäftspartnern wollen wir einen
unvergesslichen und unbeschwerten Abend verleben. "Gemeinsam feiern"
wird das Motto sein. Ein Gefühl der Gemeinschaft und der
Zusammengehörigkeit zu erleben, ist unser Anliegen. Viele Überraschungen
und ein unterhaltsames Programm werden die Gäste unserer Jubiläumsfeier
erwarten. Auch in Zukunft werden wir unser Augenmerk darauf richten, die
Werte des genossenschaftlichen Handelns zu erhalten beziehungsweise neu
zu beleben, die Wohnverhältnisse für unsere Mitglieder ständig zu
verbessern und den Fortbestand unserer Genossenschaft zu sichern. Hierzu
gehört die Förderung von Familien mit Kindern ebenso wie die Herrichtung
von Wohnraum für Senioren. Das Gefühl in einer Gemeinschaft gut
aufgehoben zu sein, resultiert aus dem Vertrauen in die Zukunft, welche
wir gemeinsam mit unseren Mitgliedern gestalten wollen.
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| Hausinnenreinigung |
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Nach unserem Beitrag zur Hausinnenreinigung im Info Blatt „September
2004" gab es einen wahren Ansturm von Interessenten, die die
Reinigungsarbeiten der Hausordnung durch einen Dienstleister durchführen
lassen wollen. Das große Interesse an diesem Angebot freut uns und
bestärkt die Genossenschaft in ihrem Vorhaben, diese Dienstleistung
weiteren Mietern als „Erleichterung im Alltag" schmackhaft zu machen
sowie das Geschäftsfeld weiter auszubauen. Der enorme Ansturm, welchen
wir zu verzeichnen haben, stellt aber auch immense organisatorische
Anforderungen an die Genossenschaft und den beauftragten Dienstleister.
Arbeitsmarktpolitische Entscheidungen der Hartz IV Gesetze, welche zum
01.01.2005 in Kraft treten, erschweren es dem Dienstleister zusätzlich
personelle und terminliche Planungen vorzubereiten. In Häusern, in denen
sich alle Bewohner an der Hausinnenreinigung beteiligen, sind Probleme
durch terminliche Unstimmigkeiten ausgeschlossen. In Objekten mit nicht
geschlossener Beteiligung ist die Planung für den Dienstleister weit aus
schwieriger. Aus diesem Grund haben wir uns entschlossen, in Häusern, in
denen sich nicht alle Mieter/Eigentümer an der Hausinnenreinigung
beteiligen, einen einheitlichen Reinigungsplan festzulegen. Der neue
Reinigungsplan, welcher am 01.01.2005 in Kraft treten wird, behandelt
alle Hausbewohner gleich und gibt dem Dienstleister eine gewisse
Planungssicherheit. Ebenfalls erhält der Dienstleister die Möglichkeit,
die Planung der Reinigungsarbeiten auf alle 5 Arbeitstage der Woche zu
verteilen. Natürlich wird es bei der Eintaktung des neuen
Reinigungsplanes zum 01.01.2005 zu Verschiebungen und Veränderungen in
den bisherigen Reinigungsplänen kommen, welche zum Teil seit Jahren
festgelegt sind und sich bewährt haben. Da es aber aus den o. g.
organisatorischen Gründen keine andere Möglichkeit gibt, alle unsere
Hauseingänge mit der Dienstleistung „Hausinnenreinigung" zu versorgen,
bedanken wir uns im Voraus für das Verständnis der betroffenen Mieter.
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| Sicherheitshinweise |
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Unsere Mitarbeiter entdecken in Hauseingängen oft lebensgefährliche
Zustände . Immer wieder werden mit Sperrmüll, Schrott und anderem Unrat
verstellte Fluchtwege,wie Treppenaufgänge, Hinterausgänge und
Kellergänge vorgefunden. Besonders hinzuweisen ist an dieser Stelle auf
die meist sehr schwer zugänglichen Gashaupthähne. Aus Gründen des
Brandschutzes ist es unbedingt notwendig, den Zugang zum Gashaupthahn,
zu den Versorgungsleitungen und den Hausanschlußschränken von Energie,
Primacom und Deutsche Post frei zu halten. So lassen sich notwendige
Wartungsarbeiten leichter durchführen. Wir möchten Sie des weiteren
darauf hinweisen, dass die gemeinschaftlich genutzten Räume im Keller
nicht durch das Abstellen von Sperrmüll blockiert werden dürfen. Das
Abstellen von Gegenständen ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen
bilden hier von Mietern gemeinschaftlich genutzte Waschhäuser, welche
nach Absprache in den Wohnhäusern zum vorübergehenden Abstellen von
Pflanzen oder Ähnlichem genutzt werden können. Sonder-genehmigungen
werden nur durch den Vermieter ausgesprochen. Verstehen Sie diesen
Artikel bitte als Aufruf, eingelagerte Gegenstände so schnell wie
möglich zu beräumen. Die Sicherheit vieler Menschen ist unter Umständen
davon abhängig. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
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| Obhutspflicht der Mieter |
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Die in den letzten Jahren durchgeführten, umfang-reichen
Sanierungsmaß-nahmen in unseren Wohn-gebieten machen einige Hinweise
erforderlich. Nachträglich festgestellte Mängel in den Wohnungen und
Häusern bitte umgehend den Mitarbeitern der Genossenschaft melden. Nur
so kann erreicht werden, dass notwendige Nachbesserungen bzw.
Reparaturen unmittelbar durchgeführt werden können, größere Folgeschäden
sind so weitestgehend vermeidbar. Die Beachtung der
Gewährleistungsfristen ist besonders wichtig. Im Falle eines Mangels,
welcher aus der Sanierung herrührt, entstehen der Genossenschaft für die
Beseitigung des Mangels innerhalb der Gewährleistungs-frist keinerlei
Kosten. Wir, die Mitarbeiter der Wohnungsgenossenschaft "Einigkeit" eG
sind bemüht, Gelder zu sparen und sinnvoll einzusetzen, damit auch in
Zukunft noch weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Wohnqualität in
unseren Wohngebieten durchgeführt werden können. Diese Vorgehensweise
ist sicherlich auch im Sinne unserer Mieter und Mieterinnen, die wir aus
diesem Grund zur aktiven Mitarbeit aufrufen. Vielen Dank.
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| Aschersleben verändert sich |
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150 Wohnungen sind aus dem Bestand der Wohnungsgenossenschaft
verschwunden. Auf den Bildern sind die letzten Aktionen der
Abrissarbeiten in der H.- Welz- Str. in Aschersleben eingefangen.
Nachdem die Außenanlagen in Ordnung gebracht und die letzten Bagger
abgezogen sind, eröffnet sich dem Betrachter ein völlig neues Bild. Die
H.- Welz- Str. hat sich verändert, die verbleibenden Wohnhäuser
erscheinen in einem völlig neuen Licht. Großzügige Freiflächen und die
bessere Aussicht erhöhen die Wohnqualität und verbessern den
angestaubten Ruf der H.- Welz- Str.. Nachdem die Umgestaltung in der H.-
Welz- Str. abgeschlossen ist, wird der "Stadtumbau Ost" im Bereich der
Magdeburger Kreuzung fortgesetzt. Hier wird die R.- Lehmann- Str. 1-5
als nächstes Gebäude abgerissen. Die Entkernungsarbeiten werden Mitte
2005 beginnen. Mit Bewilligung der Fördermittel im Herbst 2005, wird der
1985 errichtete Wohnblock mit 30 Wohnungseinheiten abgerissen. Die so
entstehende Baulücke wird begrünt und mit einer Lärmschutzwand zum
Schutz der angrenzenden Wohnbebauung versehen. Außerdem werden
zusätzliche Stellflächen auf dem Gelände angelegt. Mit den betroffenen
Mietern werden bereits Gespräche geführt. Dabei streben wir an, jedem
Genossenschaftsmitglied eine schöne neue Wohnung zu verschaffen.
Gesammelte Erfahrungen aus dem Abrissprojekt "H.- Welz- Str." helfen uns
bei der Realisierung.
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| Mitglied der Kaufmannsgilde |
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Wer aufmerksam unsere Geschäftsstelle betritt bzw. an deren Eingang
vorbei geht, der wird seit einigen Tagen das Symbol der Ascherslebener-
Kaufmannsgilde an der Glasscheibe der Eingangstür entdeckt haben. Nicht
nur die Berufs-bezeichnung der meisten Mitarbeiter der
Wohnungs-genossenschaft, als Kaufmann der Grundstücks- u.
Wohnungs-wirtschaft verbindet uns mit einem großen Teil der in der
Kaufmannsgilde organisierten Einzelhändler, sondern auch die
Zusammenarbeit im Rahmen unserer Mitglieder-Card und viele andere
Geschäftskontakte. So lag es auf der Hand, dass wir durch unseren
Beitritt zur Kaufmannsgilde die Verbundenheit zu unserer Heimatstadt
Aschersleben und besonders zur Innenstadt dokumentieren.
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| Buswerbung |
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Seit Oktober gibt es einen zweiten "WG-Bus" in Aschersleben. Der
Linienbus mit Werbung der Wohnungsgenossenschaft verkehrt im gesamten
Landkreis Aschersleben-Staßfurt. Damit ist Buswerbung neben dem Internet
eines der wertvollsten Marketingmöglichkeiten für unser Unternehmen. Die
dargestellten Motive auf dem Bus stellen stilisierte Gebäude der WG
"Einigkeit" dar. Im Monat Oktober wurde der von uns gestaltete Bus von
der Fa. jk-AUSSENWERBUNG zum Bus des Monats gewählt.
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| 40 Jahre Kosmonautenviertel |
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Das II. Wohngebietsfest der WG "Einigkeit" eG wurde unter dem Motto "40
Jahre Kosmonautenviertel" begangen. Das nördlichste Wohngebiet unserer
Stadt feierte am 14. September 2003 dieses Jubiläum in der Oberstraße
(Quelle) in Aschersleben. Viele Besucher kamen an diesem Tag, um dem
bunten Treiben beizuwohnen. Sowohl Bewohner des Wohn-gebietes, als auch
Interessierte fanden den Weg zum Festgelände. Ein buntes
Unterhaltungs-programm wurde an diesem Festtag geboten. So wurde ein
vielseitiges Kinderprogramm auf die Beine gestellt. Hüpfburg, "Hau den
Lucas" und Kinderanimation sorgten für viel Spass und Zuspruch unter den
kleinen Gästen. Die Erwachsenen konnten an Informationsständen
einheimischer Firmen viel Wissenswertes erfahren. Für die musikalische
Ausgestaltung des Festes wurden die "Einetaler", DJ- Klaus Klotz und die
Aschersleber Stadtfanfaren engagiert. Dieses abwechslungsreiche
Unter-haltungsprogramm wurde von den anwesenden Gästen durch viel
Applaus honoriert. Am Ende sorgte die gastronomische Versorgung der
Astro-Klause und der Fa. Fassauer für ein gelungenes Fest. Der
unumstrittene Höhepunkt des Wohngebietsfestes war unsere große Verlosung
zum Abschluss. Viele Lose wurden von den Besuchern gekauft. Insgesamt
befanden sich am Ende fast 900 Stück in der Lostrommel, unter denen die
glücklichen Gewinner der Hauptpreise ausgelost wurden. Zu gewinnen gab
es: 1 Heiss-luftballonfahrt für 2 Personen, PS- Los, 1 Rundflug mit
einem Segelflugzeug, außerdem 1 Candle Light Dinner und hochwertige
Camping-Lampen. Unser Dank gilt den Kooperationspartnern und Sponsoren.
Besondere Anerkennung gilt der Volkssolidarität, die aktiv zum Gelingen
dieser Veranstaltung beigetragen hat. Viele weitere Kleinpreise wurden
ebenfalls unter den Besuchern verlost. Wir möchten den vielen
freiwilligen Helfern, den Behörden und Verantwortlichen Danke sagen.
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| Scheckübergabe Tierpark |
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Die Wohnungsgenossenschaft hat sich dazu entschlossen, den Erlös aus dem
Losverkauf anläßlich des Wohngebietsfestes einem gemein-nützigen Zweck
zukommen zu lassen. Der Tierpark Aschersleben schien hier die richtige
Adresse zu sein. So handelt es sich um eine ortsansässige Attraktion,
außerdem ist der Tierpark eine Einrichtung, die auch weiterhin Ihren
Bildungsauftrag erfüllen muss. Am 02.11.2003 überreichte der
Vorstandsvorsitzende Herr P. Schröter dem Tierpark Aschersleben einen
auf 444 Euro dotierten symbolischen Scheck. Herr Reisky (Vorsitzender
des Tierparks) bedankte sich und würdigte die Verbundenheit der
Genossenschaft mit dem Tierpark. Seit mehreren Jahren übernehmen wir
bereits die Patenschaft für Carlos dem Brillenbären.
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| Aufsichtsrat |
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Im Aufsichtsrat ergeben sich in diesem Jahr einige personelle
Änderungen. Herr Heinz Klug legte sein Amt als Aufsichtsratsvorsitzender
zum 31.08.2003 nieder, er ist weiterhin Stellvertreter. Ab 01.09.2003
ist Herr Joachim Häusler Vorsitzender des Kontrollorganes der WG
"Einigkeit" eG. Herr Gerhard Riemann schied zum 01.7.2003 ganz aus dem
Aufsichtsrat aus. Wir danken ihm für seine längjährige aktive Mitarbeit
im Sinne unserer Genossenschaft.
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| 13. Ordentliche Vertreterversammlung |
In diesem Jahr fand unsere ordentliche Vertreterversammlung am
26.09.2003 in der Gaststätte „Astroklause" statt. Alle Vertreter waren
rechtzeitig zu dieser Versammlung geladen. Der Versammlungsleiter
stellte die Beschlussfähigkeit der Versammlung anhand der anwesenden
Vertreter fest. Wir möchten uns auf diesem Wege noch einmal bei allen
Vertreterinnen und Vertretern, welche aktiv an der Zusammenkunft
teilnahmen, bedanken. Gleichermaßen bedanken wir uns bei dem Team der
Astroklause. Auf der Tagesordnung standen der Lagebericht des Vorstandes
mit Ausführungen zu Bilanz und GuV, der Bericht des Aufsichtsrates sowie
die Diskussion und Beschlussfassung zu den Berichten und Dokumenten. Im
einzelnen konnten im Lagebericht folgende Sachverhalte bekannt gegeben
und erläutert werden:
" Erarbeitung eines Unternehmens-konzeptes durch die
Unternehmensberatung, Kommerziale Halle AG, unter Federführung von Prof.
Dr. Langhammer. Dieses Konzept kann beim Erreichen der Kriterien nach §
6a AHG auch als Grundlage für das erforderliche Sanierungskonzept
dienen.
" Entwicklung der Mitgliederzahlen, am 01.01.2002 hatte die
Wohnungsgenossenschaft 2570 Mitglieder mit insgesamt 17988 Anteilen a
160 Euro. Diese veränderten sich durch Zu- und Abgänge bis zum
01.01.2003 auf 2468 Mitglieder mit 17175 Anteilen.
" Der Wohnungsbestand der Wohnungsgenossenschaft ent-wickelte sich im
Berichtszeitraum wie folgt: am 31.12.2002 hatte die Genossenschaft 2657
Wohnungen, davon waren 936 Wirtschafts-einheiten vollständig
modernisiert = 35,24% , 815 Wirtschaftseinheiten teilmodernisiert =
30,67%, 906 Wirtschaftseinheiten bisher ohne Modernisierung = 34,09 %,
hinzu kommen 15 Garagen und 289 PKW-Stellplätze.
" Die Genossenschaft hatte im Jahr 2002 eine Fluktuationsquote von 9,3%
und eine Wiedervermietung von 69,2%. Damit ist zum 31.12.2002 eine
Leerstandsquote von 13,81 % zu verzeichnen. Die Bilanzsumme der
Wohnungsgenossenschaft beträgt 65,8 Millionen, davon sind 61,0 Millionen
Anlagevermögen. Die Eigenkapitalquote beträgt 51,8%. Durch erhebliche,
außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von mehr als 1 Million weist die
Gewinn- und Verlustrechnung nur einen Ertragsüberschuss in Höhe von 104
T€ aus. Dieser Überschuss wurde wie folgt verwendet: 10.407,95 €
Ein-stellung in die gesetzliche Rücklage und 93.671,56 € in die freie
Rücklage.
In der im Anschluss an diese Darlegungen geführten Diskussion wurden die
Fragen zu den Dokumenten beantwortet und die Beschlüsse zum Lagebericht,
zur Gewinnverwendung sowie zu der Entlastung der Gremien (Vorstand und
Aufsichtsrat) gefasst. Unter den Punkten Verschiedenes hatten die
Vertreter dann Gelegenheit, ihre Fragen zu Problemen aus den
Wohngebieten zu stellen. Von Seiten des Vorstandes und den anwesenden
Vertretern der Verwaltung wurde kompetent Antwort gegeben. Verschiedene
Probleme wurden und werden einer Lösung zugeführt.
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| Mahnkosten verhindern - Pünktlich zahlen |
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Viele unserer Mieter zahlen ihre Miete regelmäßig und pünktlich zur
Fälligkeit. Jedoch kommt es in der letzten Zeit häufiger vor, dass aus
den verschiedensten Gründen die Zahlungsmoral bei einigen unseren
Mietern sinkt. Aus diesem Grund haben wir uns entschlossen, entsprechend
der AVB Nr. 2 Punkt 3, ab Januar 2004 pauschal Mahnkosten für den Verzug
zu berechnen. Diese Gebühren werden 2,50 € je schriftliche Mahnung
betragen, eine Erhebung erfolgt jedoch erst ab der 1. Mahnung. Die
Zahlungserinnerung wird dabei noch nicht berücksichtigt. Wir möchten
unsere Mieter in diesem Zusammenhang informieren, dass aus rechtlicher
Sicht ab der 1. Mahnung die Möglichkeit besteht, sofort einen
gerichtlichen Mahnbescheid zu erwirken. Die daraus anfallenden Kosten
gehen ebenfalls zu Lasten des Schuldners.
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| Miete ist gemeinsame Pflicht |
"Wer zahlt die Miete?" Diese Frage stellt sich vor allem, wenn eine
Trennung den gemeinsamen Haushalt bedroht und einer der Partner
auszieht. Egal, ob noch beide Vertragspartner in der Wohnung leben oder
nicht. Mit der gemeinsamen Unterschrift schulden grundsätzlich alle im
Vertrag unterschiebenen Parteien die Miete. Man spricht hier von einer
gemeinschaftlichen Verpflichtung. Dem Vermieter steht es indes frei, die
Miete auch nur von einem der Vertragspartner zu verlangen. Im
Innenverhältnis, d.h. die Ehepartner untereinander, ist der Mietzins
jedoch je zur Hälfte aufzubringen. Der auch bereits ausgezogene
Ehepartner schuldet weiterhin die Hälfte der Miete. Eine Kündigung
innerhalb des ersten Trennungsjahres kann also seitens eines Partners
nicht erzwungen werden. Diese Regelung ist allerdings nicht tragbar,
wenn bereits ein neuer Lebenspartner in die Wohnung eingezogen ist. Das
Familiengericht würde zu Gunsten des bereits Ausgezogenen entscheiden.
Als Mieter einer genossenschaftlichen Wohnung sind außerdem einige
Besonderheiten zu beachten. Die Nutzung einer Genossenschaftswohnung ist
grundsätzlich an die Mitgliedschaft gebunden. Als eingetragenes Mitglied
wird aber immer nur ein Vertragspartner beim Registergericht geführt.
Sollte also ein Lebenspartner die gemeinsame Wohnung verlassen, ist für
den anderen, sofern er kein Mitglied war, die Mitgliedschaft zwingend
erforderlich. Der Gang zum Vermieter bleibt Ihnen also nicht erspart.
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| Servicewohnen für Senioren |
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Aktives Wohnen im Alter

Das Wohnen in den eigenen vier Wänden gewinnt für die ältere Generation
immer mehr an zentraler Bedeutung, denn Wohnen hat etwas mit Schutz,
Gewohnheit, Ruhe - also mit Geborgenheit zu tun. Im Alter sind die
Aktivitäten eines Menschen zu fast 80 Prozent auf die Wohnung
beschränkt.

Die meisten älteren Menschen fühlen sich wohl in ihrer häuslichen
Umgebung, wenn sie wissen, dass jemand da ist, auf den sie sich
verlassen können, der ihnen bei ihren Alltagssorgen und Problemen hilft.
Mit höherem Lebensalter steigen die Ansprüche an die heimischen vier
Wände. Das selbstständige Leben in der eigenen Wohnung unter betreuter
Aufsicht ist für 95 Prozent der Senioren das erklärte Ziel für ihren
Lebensabend. Ein hohes Maß an Unabhängigkeit und Komfort bei
gleichzeitiger Sicherheit, im Bedarfsfall Hilfe zur Hand zu haben -
diese Ansprüche verbinden viele ältere Menschen mit ihren Vorstellungen
vom "Betreuten Wohnen".

Mit der Übernahme des Sozialzentrums in der Otto-Arndt-Str. 7 wird der
Kreisverband der Volkssolidarität entsprechend dem traditionellen Motto
der Volkssolidarität "Miteinander - Füreinander" arbeiten.

weiter lesen
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| Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen für
das Jahr 2003 |
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Auch im Jahr 2003 werden wieder umfangreiche Maßnahmen zur
Modernisierung und Instandhaltung von Gebäuden und Anlagen in die Tat
umgesetzt. Einen Plan mit allen betroffenen Objekten finden Sie
hier.
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| Verhalten bei Unwetterwarnung |
Da die Häufigkeit und die Intensität der im Jahr vorkommenden Unwetter
in den letzten Jahren spürbar zugenommen hat, möchten wir auf ein
Problem hinweisen, welches uns bei den schweren Stürmen im letzten
Oktober besonders aufgefallen ist.
Bei der Aufnahme der vielen Schäden stellten wir gehäuft fest, dass
trotz rechtzeitiger Vorwarnung und Bekanntgabe der zu erwartenden
Orkanböen, durch die Medien wie TV und Radio, in mehreren Häusern die
Dachfenster offen bzw. nicht richtig verschlossen waren.
Dadurch sind, bei solch extremen Witterungsbedingungen, Schäden am Dach
natürlich vorprogrammiert.
Da in Zukunft die extremen Wettererscheinungen, in Zusammenhang einer
heftigen Windentwicklung wiederholt auftreten können, möchten wir alle
unsere Mieter bitten, bei Informationen im Vorfeld solcher
Wetterkapriolen darauf zu achten, dass die Fenster auf den Dachböden
verschlossen sind, um der Entstehung weiterer Schäden vorzubeugen.
In diesem Zusammenhang möchten wir Sie bitten, darauf zu achten, in der
kalten Jahreszeit die Fenster im Kellerbereich nur zum vorübergehenden
Lüften der jeweiligen Räume offen zu halten, um ein unnötiges Auskühlen
des Hauses zu vermeiden.
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| Creditreform |
Seit dem Sommer diesen Jahres nutzt die Wohnungsgenossenschaft die
Dienstleistungen von Creditreform. Nach dem Grundsatz "Vertrauen ist
gut, Kontrolle ist besser" werden nunmehr alle Interessenten, die sich
um eine Genossenschaftswohnung bemühen abgefragt. Auch Unternehmen,
welche mit uns zusammen arbeiten, werden im vorab einer Prüfung
unterzogen. Bei jeder Anfrage erhalten wir qualifizierte
Wirtschaftsauskünfte mit Informationen über Rechtsformen,
Gesellschafter, Umsätze, Bonität und Zahlungsverhalten. Außerdem
beinhalten die Auskünfte Infos über bestehende Verbindlichkeiten,
eidesstattliche Versicherungen sowie demographische Zusammenhänge.
Unser Ziel ist es, eine Verbesserung der Mieterstruktur zu erreichen und
"Schwarze Schafe" gleich zu erkennen. Im Ergebnis werden so Kosten für
aufwendige Klage- und Räumungsverfahren vermieden. Eine gesündere
Mieterstruktur bedingt außerdem eine intakte Hausgemeinschaft und
weniger Probleme in unseren Häusern.
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| 12. Ordentliche Vertreterversammlung |
Am Mittwoch, dem 04.09.2002, fand in der Gaststätte "Astroklause" die
12. Ordentliche Vertreterversammlung der Wohnungsgenossenschaft
„Einigkeit" eG Aschersleben statt. An dieser Stelle möchten wir uns noch
einmal bei allen Vertreterinnen und Vertretern für ihre aktive
Beteiligung an dieser Veranstaltung bedanken. Außerdem danken wir dem
Team der Astroklause für die freundliche Bewirtung. Auf der Tagesordnung
der diesjährigen Versammlung standen neben der Vorstellung des
Jahresabschlusses 2001 mit Bilanz, Gewinn und Verlustrechnung sowie dem
Lagebericht des Vorstandes (siehe Beitrag zusammengefasster Lagebericht)
auch der Bericht des Aufsichtsrates. Nach der Diskussion über diese
Berichte erfolgte darüber die Abstimmung. Der Jahresabschluss wurde
bestätigt, alle Berichte wurden angenommen und dem Vorstand sowie dem
Aufsichtsrat wurden Entlastung erteilt.
Im weiteren Verlauf der Versammlung wurden vom Vorstandsvorsitzenden,
die den Vertretern bereits mit der Einladung übergebenen, vorgesehenen
Satzungsänderungen erläutert. (Hierzu verweisen wir auf den Beitrag
Satzungsänderungen in unserem nächsten Info-Blatt) Bezüglich der
Satzungsänderungen wurde beschlossen, die derzeitige Satzung zum
31.12.2003 außer Kraft zu setzen und die überarbeitete Satzung zum
01.01.2004 in Kraft treten zu lassen. Die Abstimmung erbrachte das
Ergebnis: 40 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen.
Im Tagesordnungspunkt 9. standen die Wahl bzw. Wiederwahl von
Aufsichtsratmitgliedern auf der Tagesordnung. Nach Ablauf ihrer Amtszeit
schieden die Herren Leineweber, Schwientek und Schulze aus dem
Aufsichtsrat aus. Herr Leineweber stellte sich aus gesundheitlichen
Gründen nicht zur Wiederwahl, wozu sich die Herren Schwientek und
Schulze bereit erklärten. Die beiden Kandidaten wurden einstimmig für
drei Jahre in den Aufsichtsrat gewählt. Im Anschluss an die Wahl wurde
vom Aufsichtsratsvorsitzenden Herrn Klug, welcher auch die Versammlung
leitete, das zusammengefasste Prüfungsergebnis aus dem Prüfbericht 2000
verlesen.
Nach einigen Wortmeldungen zu allgemeinen Fragen konnte die Versammlung
erfolgreich abgeschlossen werden.
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| Zusammenfassung zum Lagebericht |
Neben den allgemeinen Unternehmensangaben wird im Lagebericht der WG
„Einigkeit" eG auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland,
auf Besonderheiten in den neuen Bundesländern sowie auf die
Marktsituation in Aschersleben eingegangen. Im Vordergrund der
Betrachtungen stehen die negativen Rahmenbedingungen im Land Sachsen
Anhalt. Eine Arbeitslosenquote von 23 " 24% und eine damit verbundene
weitere Abwanderung der Bevölkerung sind zur Zeit Hauptursache für die
wachsenden Wohnungsleerstände. So reduzierte sich die Einwohnerzahl von
Aschersleben von 32545 Einwohner im Jahr 1990 um 16,44% auf 27195 im
Dezember des letzten Jahres. Vor diesem Hintergrund wurde Ende des
vergangenen Jahres auch in Aschersleben ein Stadtentwicklungskonzept
erarbeitet und von den Stadträten beschlossen. Um die Interessenlage von
WG „Einigkeit" eG und Stadtentwicklungskonzept in Einklang bringen zu
können, wurde eine Unternehmensberatung mit der Erarbeitung eines
Unternehmenskonzeptes beauftragt (Fertigstellung im Herbst 2002). Hier
einige Zahlen:
| Mitglieder am 31.12.2000 |
2620 |
| Mitglieder am 31.12.2001 |
2570 |
| Wohnungen am 31.12.2001 |
2647 |
| Leerstand am 31.12.2001 |
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| Fluktuation im Jahr 2001 |
11,6% (Vorjahr 14,4%) |
| Wiedervermietung 2001 |
98,0% (Vorjahr 85%) |
Die Bautätigkeit musste im Berichtsjahr erheblich reduziert werden. So
wurden in die geplanten Maßnahmen 2.784.100 Euro investiert. Die
Investitionen erfolgten vorrangig in Maßnahmen, welche sich aus den
Bedürfnissen des Marktes ergeben und ein fast 100%ige Wiedervermietung
brachten. Das positive Jahresergebnis mit einem Überschuss in Höhe 722,7
TEUR kam im wesentlichen durch die Auflösung der Rückstellung für die
Erlösabführungsverpflichtung (nach AHG) und durch eine erhebliche
Aktivierung von nachträglichem Herstellungsaufwand zustande. Nach
Beschluss der Vertreterversammlung wurde der Gewinn wie folgt verwendet.
- Einstellung in die Gesetzliche Rücklage
- Einstellung in die Bauerneuerungsrücklage
- Einstellung in die freie Rücklage
Insgesamt konnte eingeschätzt werden, dass die Eigenkapitalrentabilität
gegeben war. Für die weitere Entwicklung der Genossenschaft besteht
vorrangig die Notwendigkeit, die verringerten Investitionen an den
Stellen einzusetzen, wo die Effizienz am höchsten ist und die
Vermietungsaussichten am besten sind. Das Problem der auch noch weiter
wachsenden Leerstände muss in Übereinstimmung mit dem
Stadtentwicklungskonzept und dem Unternehmenskonzept schrittweise
umgesetzt werden.
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| Schadenersatzanspruch bei Rauchern |
Sollten bereits nach kurzer Zeit bzw. Nutzung einer Mietwohnung starke
Verunreinigungen und Gilb durch übermäßiges Rauchen erkennbar sein, gilt
folgendes:
Der Vermieter kann entsprechend Schadenersatz geltend machen, da es sich
hier um eine übermäßige und in keinem Verhältnis zur normalen Abnutzung
stehende Nutzung der Mietsache handelt, urteilte das Amtsgericht
Magdeburg (AZ 17C 3320 / 98).
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| Sperrmüllentsorgung |
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Von allen Mietern zu tragen sind künftig Kosten die für Beräumung und
Entsorgung von Sperrmüll, Unrat und sonstigen "illegalen" Ablagerungen
in den Gemeinschaftsräumen der Wohnhäuser entstehen. Die Rede ist von
Wäscheräumen, Kellergängen, Fahrradräumen oder sonstigem Nebengelass.
Der Vermieter ist grundsätzlich nicht verpflichtet den schuldigen
Verursacher ausfindig zu machen. Die Kosten werden nach vorheriger
Ankündigung durch die Genossenschaft auf das betreffende Objekt und
damit jeden Mieter verteilt. In diesem Zusammenhang möchten wir an die
betreffenden Mieter appellieren und um Beräumung bitten. (AG Neukölln
-3c 408/99)
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| Meldebestätigung |
Im Zusammenhang möchten wir auf ein Problem hinweisen, welches jährlich
bei der Erstellung der Betriebskostenabrechnung zu Tage tritt.
Wir stellen dabei oft nur per Zufall fest, dass es in einer Wohnung
Änderungen bei der Anzahl der gemeldeten Personen gegeben hat, ohne dass
wir davon in Kenntnis gesetzt worden sind.
Aus diesem Grund möchten wir nochmals darauf hinweisen, dass bei einem
Einzug bzw. Auszug einer Person, nach § 10 Abs. 3 des Meldegesetzes, die
An/ Abmeldebestätigung beim Vermieter innerhalb von 2 Wochen vorzulegen
ist. Diese Meldebestätigung wird vom Einwohnermeldeamt ausgestellt.
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| Haustierhaltung |
Besonders zu beachten bei der Haltung von Haustieren ist die Vermeidung
von massiven Störungen des Hausfriedens und anderen vertragswidrigem
Gebrauch der Mietsache.
So kann einem Mieter fristlos gekündigt werden, wenn dessen Hund ständig
bellt. Der Kündigung muß allerdings eine im Vorfeld schiftliche
Abmahnung vorangegangen sein.
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