Allgemeine InformationenHavariediensteReparaturauftrag auslösen
50 Jahre Wohnungsgenossenschaft Einigkeit

Havariedienste für unsere Mieter

Heizung - Sanitär - Gas
Zuständigkeit Erreichbarkeit
Firma Mertens
Heizungs- und Sanitärtechnik
Walkmühlenweg 50
06449 Aschersleben
Funktelefon: 0171-6501312
oder Anrufbeantworter: Telefon: (03473) 29 27
Werktags von 16:00 - 06:00 Uhr
Wochenende ganztägig
Rohrverstopfung
Zuständigkeit Erreichbarkeit
Rohrservice Traut
Marienstraße 48
06449 Aschersleben
Funktelefon: 0171-4041165
Telefon: (03473) 80 72 00
Fa. Kegler
Lindenstraße 10
06333 Arnstedt
Telefon: (034785) 20 33 1
Elektroanlagen
Zuständigkeit Erreichbarkeit
Firma Grobe
Lange Reihe 3
06449 Aschersleben
Funktelefon: 0171-4284801
Werktags 16:00 - 06:00 Uhr
Wochenende ganztägig
Firma Dittmann
Liebenwahnscher Plan 23
06449 Aschersleben
 
Schlüsseldienst
Zuständigkeit Erreichbarkeit
Fa. Willig
Askanierstraße 49
06449 Aschersleben
Funktelefon: 0171-4062604
Telefon: (03473) 80 88 88
Was gilt als Havarie?
Ereignisse, die Leben und Gesundheit unserer Wohnungsnutzer sowie die Funktionsfähigkeit und Nutzbarkeit von genossenschaftlichen Wohnungen und Wohngebäuden gefährden bzw. in Frage stellen.
Dazu gehören z. B.:
Elektro
Totalausfall der Elektroenergieversorgung in Wohngebäuden bzw. in einzelnen Wohnungen.
Rohrverstopfung
Verstopfungen im Hausabflusssystem
Schlüsseldienst
Defekte am Schliessystem und Schlössern der Hauseingangstüren und Wohnungstüren (Schließzylinder der Wohnungstüren sind Mietersache)
Heizung/Sanitäranlagen/Gas
Totalausfall der Wasserversorgung
Wasserohrbrüche in Wohngebäuden
Gasgeruch in Wohnungen und Wohngebäuden
Totalausfall der Heizungsanlagen
Rohrbrüche im Heizungssystem
Havariezeiten:
Mo. u. Do. ab 18:00 Uhr
Di. u. Mi. ab 15:30 Uhr
Fr. ab 13.30 Uhr
Sa. u. So. ganztägig

Nachweislich durch den Mieter verursachte Verstopfungen werden dem Verursacher in Rechnung gestellt. Der Havariedienst der einzelnen Gewerke darf nur in wirklichen Notfällen zur Notinstandsetzung in Anspruch genommen werden. Für alle normalen Reparaturen müssen Aufträge durch die Mitarbeiter der Reparaturabteilung der Wohnungsgenossenschaft ausgelöst werden. Unberechtigte Inanspruchnahme des Havariedienstes kann dem betreffenden Mieter in Anrechnung gebracht werden.

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