| Heizung - Sanitär - Gas |
| Zuständigkeit |
Erreichbarkeit |
Firma Mertens
Heizungs- und Sanitärtechnik
Walkmühlenweg 50
06449 Aschersleben
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Funktelefon: 0171-6501312
oder Anrufbeantworter: Telefon: (03473) 29 27
Werktags von 16:00 - 06:00 Uhr
Wochenende ganztägig
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| Rohrverstopfung |
| Zuständigkeit |
Erreichbarkeit |
Rohrservice Traut
Marienstraße 48
06449 Aschersleben
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Funktelefon: 0171-4041165
Telefon: (03473) 80 72 00
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Fa. Kegler
Lindenstraße 10
06333 Arnstedt
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Telefon: (034785) 20 33 1
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| Elektroanlagen |
| Zuständigkeit |
Erreichbarkeit |
Firma Grobe
Lange Reihe 3
06449 Aschersleben
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Funktelefon: 0171-4284801
Werktags 16:00 - 06:00 Uhr
Wochenende ganztägig
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Firma Dittmann
Liebenwahnscher Plan 23
06449 Aschersleben
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| Schlüsseldienst |
| Zuständigkeit |
Erreichbarkeit |
Fa. Willig
Askanierstraße 49
06449 Aschersleben
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Funktelefon: 0171-4062604
Telefon: (03473) 80 88 88
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| Was gilt als Havarie? |
| Ereignisse, die Leben und Gesundheit unserer Wohnungsnutzer sowie die Funktionsfähigkeit und Nutzbarkeit von genossenschaftlichen Wohnungen und Wohngebäuden gefährden bzw. in Frage stellen. |
| Dazu gehören z. B.: |
| Elektro |
| Totalausfall der Elektroenergieversorgung in Wohngebäuden bzw. in einzelnen Wohnungen. |
| Rohrverstopfung |
| Verstopfungen im Hausabflusssystem |
| Schlüsseldienst |
| Defekte am Schliessystem und Schlössern der Hauseingangstüren und Wohnungstüren (Schließzylinder der Wohnungstüren sind Mietersache) |
| Heizung/Sanitäranlagen/Gas |
Totalausfall der Wasserversorgung Wasserohrbrüche in Wohngebäuden Gasgeruch in Wohnungen und Wohngebäuden Totalausfall der Heizungsanlagen Rohrbrüche im Heizungssystem |
| Havariezeiten: |
Mo. u. Do. ab 18:00 Uhr Di. u. Mi. ab 15:30 Uhr Fr. ab 13.00 Uhr Sa. u. So. ganztägig |
Nachweislich durch den Mieter verursachte Verstopfungen werden dem Verursacher in
Rechnung gestellt. Der Havariedienst der einzelnen Gewerke darf nur in wirklichen
Notfällen zur Notinstandsetzung in Anspruch genommen werden. Für alle normalen Reparaturen
müssen Aufträge durch die Mitarbeiter der Reparaturabteilung der Wohnungsgenossenschaft
ausgelöst werden. Unberechtigte Inanspruchnahme des Havariedienstes kann dem betreffenden
Mieter in Anrechnung gebracht werden.