Der Werdegang der Arbeiterwohnungsbaugenossenschaft "Einigkeit" bis 1990
Die Auswirkungen des 2. Weltkrieges sind auch an Aschersleben nicht spurlos
vorübergegangen. Luftangriffe forderten Opfer an Personen und Gebäuden. Das Industriegebiet,
Junkers Flugzeug- und Motorenwerke mit 8000 Personen Belegschaft, wurde zerbombt,
der Rest demontiert und abtransportiert. Die Einwohnerzahl von Aschersleben war
durch Flüchtlinge und Aussiedler fast auf das Doppelte gestiegen. Dementsprechend
war auch die Wohnungsnot. Um dem entgegenzuwirken, wurde den Wünschen und
Bedürfnissen der Bevölkerung Rechnung getragen, erschwinglichen Wohnraum zu schaffen.
Am 10.Dezember 1953 wurde die Verordnung "Über die weitere Verbesserung der Arbeits-
und Lebensbedingungen der Arbeiter und Rechte der Gewerkschaften" erlassen.
Schwerpunkte dieser Verordnung waren:
- Erweiterung des Wohnungsbauprogramms
- finanzielle Sicherstellung der zu errichtenden Wohnungen
- langfristige Kreditgewährung
- Festlegung der Unterstützung durch die Räte der Kreise sowie Leiter der Betriebe
- Ausarbeitung von Typenprojekten durch die Bauakademie
- Bildung von Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften
Die Finanzierungsbedingungen zum Bau von Wohnungen waren zu dieser Zeit so ausgelegt,
dass so schnell keine Gründungsstimmung unter der Bevölkerung zur Bildung einer AWG
aufkam. So waren 25 % der Baukosten als Eigenleistung zu erbringen und Kredite je nach
Höhe der Bausumme mit 2 bis 3,5 % zu tilgen, und dies bei einem durchschnittlichen
Verdienst von 500 bis 600 DM im Monat.
Weiterhin galt die Forderung: "Jedem Betrieb seine AWG!"
Nach mehreren Anläufen kam es im Kreis Aschersleben aber erst dann zur Bildung einer
Genossenschaft, als die Zustimmung gegeben wurde, durch mehrere Betriebe eine AWG zu
gründen. Damit Schlug die Geburtsstunde der AWG mit den Trägerbetrieben in Aschersleben
(WEMA, ABUS, Optima, EKM)
Die ersten 36 Mitglieder gaben sich den verpflichtenden Namen AWG "Einigkeit" Aschersleben.
Aus der Reihe dieser 36 Mitglieder wurde auf der Gründungsversammlung am 15. Dezember 1955
im großen Sitzungssaal beim Rat des Kreises der Vorstand gewählt.
| Wohnungsbestand und Bautätigkeit |
| Jahr |
Wohnungsbau/-bestand |
| 1957/58 |
46 WE Prof.-Dr.-W.-Friedrich-Straße, Leopoldstraße, Heinrichstraße |
| 1958 |
12 WE Nachterstedt |
| 1958/63 |
66 WE Ramdohrstraße/Geschwister-Scholl-Straße |
| 1959/60 |
72 WE Mehringer Str./Pfeilergraben |
| 1960 |
56 WE Hellgraben |
| 1961/64 |
1028 WE Kosmonautenviertel |
| 1971 |
115 WE Hecklinger Str./Friedensstraße |
| 1975 |
150 WE K.-Ziolkowski-Straße |
| 1979 |
210 WE Pfeilergraben |
| 1980 |
160 WE Walkmühlenweg |
| 1984/85 |
400 WE Magdeburger Str. |
| 1988/89 |
318 WE Helmut-Welz-Straße |
| hinzu kamen: |
| 1984 |
27 WE GWG Freiligrathstr. 8 |
| 1984 |
90 WE GWG E.-Mühsam-Str. |
Die Entwicklung der Wohnungsgenossenschaft "Einigkeit" eG seit 1990
Mit dem Inkrafttreten des Einigungsvertrages vom 31.08.1990 wurde ab dem Zeitpunkt des Beitritts
der DDR zur BRD am 03.10.1990 auch für uns das Genossenschaftsgesetz vom 01.05.1889 (Reichgesetzblatt,
S. 55) mit den entsprechenden Änderungen von 1985 und 1990 wirksam.
Die bis dahin geltenden genossenschaftlichen Regelungen des DDR-Rechts wurden - bis auf getroffene
Überleitungsregelungen - unwirksam.
So wurde z.B. die Doppelmitgliedschaft der Eheleute aufgehoben, da für die eingebrachten Anteile
nunmehr nur eine Person eine Stimme haben kann. Ein Mitglied = eine Stimme, unabhängig von der Anzahl
der gezeichneten Anteile, wurde zum geltenden Prinzip der demokratischen Selbstbestimmung auch in
unserem genossenschaftlichen Wohnungsunternehmen.
Mit der Mitgliedschaft ist daher auch die ausdrückliche Verpflichtung verbunden, einen finanziellen
Beitrag im Sinne genossenschaftlicher Selbsthilfe zu leisten, welcher mit der Übernahme der
Geschäftsanteile dokumentiert wird.
Die letztmalig am 16.11.1990 durchgeführte Delegiertenversammlung der AWG "Einigkeit" nahm die neue
Satzung der jetzigen Wohnungsgenossenschaft "Einigkeit" eG an, wählte einen Aufsichtsrat und legte
den Zeitpunkt für die erste Vertreterwahl (1. Halbjahr 1991) fest. Der Aufsichtsrat wurde in einer
Stärke von neun Mitgliedern gewählt.
Die Wahl der Vertreter und Ersatzvertreter unserer Genossenschaft erfolgte im April 1991 als
Briefwahl. Entsprechend unserer damaligen Mitgliederstärke (3053) waren 61 Vertreter und ebensoviel
Ersatzvertreter zu wählen. Die erste Vertreterversammlung fand am 04.07.1991 statt.
Quelle: Festschrift der WG "Einigkeit" eG 1995
|